Autoversicherung

 
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Autoversicherung

 

Die KFZ- Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei der Zulassung muss der Fahrzeug- Besitzer nachweisen können, dass über einen entsprechenden Schutz verfügt wird.

Die KFZ- Versicherung zahlt für Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmer zugefügt werden.
Weiterhin übernimmt sie die Kosten für den Abschleppdienst, Verdienstausfall oder im schlimmsten Fall, eine monatliche Rente für das Unfallopfer. Zum Ablauf eines Versicherungsjahres kann die KFZ- Haftpflicht gekündigt werden. Eine Sonderkündigung besteht, wenn die Autoversicherung den Beitrag erhöht, sowie bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung. Nach einem Schadensfall ist die Versicherung, nach Bearbeitungsschluss, kündbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt hat.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkasko- Autoversicherung ist eine freiwillige zusätzliche Versicherung, die Schäden bis zu einer gewissen Summe abdeckt. Sie ist ein optimaler Schutz gegen die häufigsten Kleinschäden am Kraftfahrzeug. Für den Fahrzeugbesitzer ist es ratsam, gerade bei hochwertigem Fahrzeug, eine Teilkasko- Versicherung abzuschließen.

Sie bietet Schutz gegen:

- Diebstahl
- Unwetterschäden
- Steinschlag
- Glasbruch
-Wildunfälle

Wie hoch der Beitrag für die Teilkasko ausfällt, bestimmt die Höhe der Selbstbeteiligung. Wichtig bei der Versicherung sind die Typklasse des Fahrzeuges und die Risikogruppe. Nach diesen Kriterien wird der Beitrag festgesetzt. Der Unterschied bei den Typklassen liegt darin, ob das Kraftfahrzeug wenig oder häufig gefahren wird. Je niedriger die Zahl der Typklasse, desto günstiger ist der Beitrag.

Vollkaskoveresicherung

Die Vollkasko- Autoversicherung ist ebenso eine freiwillige KFZ- Versicherung, die zusätzlich zu der gesetzlichen Haftpflicht abgeschlossen werden kann. Die Vollkasko- Versicherung ist eine Erweiterung der Teilkasko- Versicherung, sie bietet dadurch höheren Schutz. Allerdings wird von ausgegangen, dass es nur von Wichtigkeit ist für einen Neuwagen solch eine Versicherung abzuschließen. Doch sinnvoll ist die Vollkasko ebenso für Fahranfänger, so werden größere Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt.

Die Vollkasko- Autoversicherung kommt:

- weiterhin für die Kosten eines selbst verursachten Unfalles auf
- sowie die Beschädigung des eigenen Wagens, ohne Ermittlung des Verursachers

Die Kosten übernimmt die Versicherung, wenn die gegnerische Partei zahlungsunfähig ist. Ebenfalls Reparaturkosten bei Vandalismus zahlt die Versicherung bei Vollkasko.

Der Beitrag für eine Vollkasko- Versicherung ist aufgrund der enormen Leistung natürlich höher als die Teilkasko- Versicherung. Doch auch hier kann auf Dauer Geld gespart werden. Durch die Anrechnung des “Schadenfreiheitsrabatts”, das besagt: Durch langes unfallfreies Fahren wird der Beitrag niedriger.

Die Vollkasko- Versicherung wird mit verschieden Selbstbeteiligungssummen angeboten. Die Schäden die über die Selbstbeteiligungssumme hinausgehen, deckt die KFZ- Versicherung ab. So lohnt sich immer für kleine Schäden selbst aufzukommen, um eine Einstufung in eine schlechte Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.

Es sind bei einer Vollkasko- Versicherung Pflichten einzuhalten. Das Fahrzeug muss in einen gesetzeskonformen Zustand gehalten werden. Innerhalb 7 Tage muss der Schaden bei der KFZ- Versicherung gemeldet sein. In der Vollkasko- Versicherung ist die Teilkasko integriert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
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